Schwangerenvorsorge (unmittelbar und ohne Überweisung)
- Feststellen der Schwangerschaft und Ausstellen eines Mutterpasses
- Ertasten des Kindes (Größe, Lage), Blut- und Urinuntersuchungen, Abhören der kindlichen Herztöne
- Beratung vor und während Diagnostik (Ultraschall etc.)
Beratung
- Möglichkeit, insbesondere persönliche und soziale Veränderungen anzusprechen
- Möglichkeit Fragen wie (z.B. Veränderungen in der Partnerschaft, Entstehung einer Familie) zu klären
- Hebammen sind an die Schweigepflicht gebunden.
Geburtsvorbereitung
Geburtshilfe
Wochenbettbetreuung
- Jede Frau/Familie hat in den ersten zwei Monaten nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Hebammenhilfe.
Rückbildungsgymnastik
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Beratung in allen Lebenslagen, z.B. bei:
- Ernährung, Reisen, Sport, Säuglingspflege
- Erfahrungsaustausch über frühere Schwangerschaften/Geburten,
- Schwangerenvorsorge und Risikoschwangerschaftsbetreuung.
Naturheilkunde
- Akupunktursprechstunde/Geburtsvorbereitende Akupunktur
- Steißlagenwendung durch Moxa - mit Hilfe einer Beifußzigarre wird ein Akupunkturpunkt erwärmt,
der Bewegung und Wendung des Kindes veranlassen kann.
Stillberatung
Still- und Laktationsberatung
- In den ersten zwei Monaten nach der Geburt des Kindes können sie sich in jedem Fall an eine Hebamme wenden.
- Parallel oder danach gibt es die Möglichkeit der erweiterten Hebammenhilfe in der Stillzeit, bzw. sie können sich an eine Stillberaterin wenden.
Wochenbettbetreuung
Beratung und Unterstützung in der Zeit der Veränderung nach der Geburt des Kindes. Themen sind:
- Stillen/Ernährung des Babys
- Untersuchungen der Rückbildungsvorgänge der Frau
- Beobachtung und Behandlung bei Wundheilungsvorgängen
- Anpassungsvorgänge des Kindes in der Neugeborenenphase
- Trinkverhalten Kind/Gewichtszunahme
- Entwicklung des Kindes
- Säuglingspflege etc.
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